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Schulanmeldung

 

Sehr geehrte Eltern,

 

im Folgenden erhalten Sie Informationen zur diesjährigen Einschulung:

 

Alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 01. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Das betrifft die Geburtsdaten vom 01. Oktober 2017 bis 30. September 2018. Kinder, die für das Schuljahr 2023/2024 zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden.

 

Ausnahmen: 

 

  • Schulpflichtige Kinder können - auf Antrag der Eltern - durch die Schulleitung für ein Jahr zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Die Entscheidung erfolgt nach schulärztlicher Untersuchung und nach Beratung durch die Schule.

  • Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können - auf Antrag der Eltern - vorzeitig von der Schule aufgenommen werden. Dafür muss die Schulreife vom Gesundheitsamt - dem Schulmedizinischen Dienst - und der Schulleitung festgestellt werden.

  • In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 01. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, am 01. August in der Schule aufgenommen werden.

  • Im Einzelfall kann - auf Antrag der Eltern - eine Aufnahme in die Jahrgangsstufe 2 erfolgen oder auch im laufenden Schuljahr in die Jahrgangsstufe 1, je nach Entwicklungsstand des Kindes.

 

 

Schulärztliche Untersuchung

 

Alle schulärztlichen Untersuchungen sind ab Januar 2023 vorgesehen. Untersuchungsort ist die Außenstelle des Gesundheitsamtes in Pritzwalk, Havelberger Straße 30. Die Eltern werden von den Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes schriftlich über ihren Untersuchungstermin informiert, im Regelfall mindestens vier Wochen vorher. Zur Untersuchung sollten sie für ihr Kind das gelbe Kinderuntersuchungsheft, den Impfausweis sowie relevante medizinische Befundberichte mitbringen.

 

 

Welche Schule ist die richtige?

 

In welche Schule ein Kind eingeschult wird, ergibt sich aus der Schulbezirkssatzung der Stadt Pritzwalk vom 26.11.2015. Die Schulbezirkssatzung ist auf der Internetseite der Stadt Pritzwalk: www.pritzwalk.de/Bürger & Verwaltung/Rechtliches/Satzungen einsehbar.

 

Angemeldet werden müssen die Schulanfänger gemäß der Schulbezirkssatzung an der zuständigen Grundschule. Das Antragsformular kann zum Beispiel auf der Internetseite der Stadt Pritzwalk heruntergeladen werden (www.pritzwalk.de/Bildung und Soziales/Schule und Beruf), ist aber auch in der Kita des einzuschulenden Kindes erhältlich.

 

 

Anmeldung:

 

Die Anmeldungen in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule erfolgen am: 

 

Montag, 19. Februar

12.00 - 15.00 Uhr

Dienstag, 20. Februar

12.00 - 17.00 Uhr

Mittwoch, 21. Februar 

12.00 - 15.00 Uhr

 

in der Sporthalle der Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule. 

Hierfür kann unter der Rufnummer 03395/30 26 35 am 16., 17. und 18. Januar 2024 von 9.00-11.30 Uhr ein Termin vereinbart werden.

 

Anmeldungen können grundsätzlich nur mit einem vereinbarten Termin erfolgen.

 

 

Mitzubringen sind:

 

Zur Anmeldung ist das einzuschulende Kind persönlich vorzustellen. Das ärztliche Gutachten sowie die Geburtsurkunde des Kindes sind ebenfalls mitzubringen. Darüber hinaus ist eine Teilnahmebescheinigung am Verfahren der Sprachstandsfeststellung notwendig. Sofern Kinder von der Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung befreit sind, müssen die Eltern folgende Befreiungsnachweise vorlegen:

 

  • im Fall des Besuchs einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg eine Kopie des Betreuungsvertrages oder

  • im Fall der Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren einen Nachweis durch den Logopäden.

 

 

Wir freuen uns sehr, Sie und Ihre Kinder bei uns begrüßen zu dürfen.

 

Herzlichst

Ihr Jahnschule-Team