Gremien
Mitwirkungsgremien für Eltern in der Schule
Als erstes sind Eltern grundsätzlich für die Einhaltung schulischer Pflichten und für die Wahrnehmung der individuellen Rechte ihres eigenen Kind verantwortlich.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit sich in verschiedenen Gremien demokratisch für die Belange aller Schülerinnen und Schüler zu engagieren.
Auf Grundlage des brandenburgischen Schulgesetzes gibt es auch an unserer Schule verschiedene Formen der demokratischen Mitwirkung.
Nachfolgend finden Sie eine vereinfachte Darstellung.
Vereinfachtes Organigramm zur möglichen Mitwirkung in der Schule
Mitwirkung von Schülerinnen und Schüler in der Schule
Natürlich haben auch die Kinder unserer Schule ein gewisses Mitspracherecht zu verschiedenen Themen.
Innerhalb des Klassenverbandes hat sich unser Klassenrat etabliert, in dem es nicht nur um die Belange der jeweiligen Klasse geht, sondern in dem auch über Klassenübergreifende Ideen oder Problematiken gesprochen wird.
Ab der 3. Jahrgangsstufe wählen alle Klassen zwei Klassensprecher und ihre Stellvertreter. Die Klassensprecher treffen sich regelmäßig in der Klassensprecherkonferenz, um gemeinsam über aktuelle Themen zu beraten. Aus ihrer Mitte werden auch die Mitglieder gewählt, die stellvertretend für alle Kinder im Gremium Schulkonferenz sitzen.
Umfangreiche Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und den Rechten und Pflichten, die sich aus ihrer Mitwirkung ergeben, erhalten Sie auf der Seite des Bildungsservers Berlin Brandenburg. Hier finden Sie die aktuelle Broschüre zum Thema als kostenlosen Download.
Um dorthin zu gelangen, klicken Sie einfach auf das Bild oder den unten stehenden Link.